Zur Abdeckung etwaiger Schadenersatzansprüche, die bei der Auftragsabwicklung entstehen können, stellt die Primo NDT GmbH im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung folgende Deckungssummen bereit:
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.